Dr. iur. Beate Sibylle Pfeil

Gesundheit innovativ – rechtliche Perspektiven

Das Jahr 2020 markiert für viele eine Zeitenwende. Die sogenannte Corona-Pandemie führte zu Freiheitseinschränkungen in einem Ausmaß, das in der europäischen Nachkriegs-Ära bisher beispiellos war. Eine zentrale Rolle spielten dabei internationale Organisationen wie die WHO, die UN und weitere ihrer Unterorganisationen – und nicht zuletzt auch die EU.

Der „Elefant im Raum“ betrifft an erster Stelle die Frage, ob und inwieweit es im freiheitlichen Rechtsstaat zulässig war und ist, durch staatliche, im Namen des „Gesundheitsschutzes“ ergriffene Maßnahmen die elementaren Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit gerade aufs Spiel zu setzen.

Es ist kein Zufall, dass in der Corona-Zeit die Kontroversen um eine „richtige“ Gesundheitspolitik schärfer, die Gräben tiefer geworden sind. Bekanntlich gibt es seit Anbeginn der Menschheit sehr unterschiedliche Auffassungen davon, was „gesund“ ist und wie Gesundheit bewahrt und geschützt werden kann. Verschiedene Ansätze – von evidenzbasierter Medizin bis hin zu alternativen und integrativen Konzepten – stehen sich teils unversöhnlich gegenüber. Gerade die längst nicht mehr vertrauenswürdige und weitgehend von der Pharma-Lobby abhängige WHO legt inzwischen ganz offen ihren Fokus auf die medizinische „Hardware“: Medikamente und „Impfstoffe“ auf modRNA-Basis  – mit großteils verheerenden Auswirkungen auf die Politiken der Staaten und letztlich auf Leben und Gesundheit der Weltbevölkerung.

Dies gibt Anlass, Gesundheit neu zu denken. Vor allem auch die Frage zu stellen, ob und auf welche Weise „das Recht“ dem Menschen, seinem Leben und seiner Gesundheit wieder dienen kann, ohne dabei die auch verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen der Menschenwürde und der Rechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu überschreiten. Als Richtschnur dienen dabei auch die vier klassischen Prinzipien der modernen Medizinethik:

  1. die Selbstbestimmung der Patienten,
  2. das Prinzip „zuallererst nicht schaden“ (Non-Malefizienz),
  3. das Wohltun,
  4. die Gerechtigkeit in der Verteilung medizinischer Leistungen.

Die Zeit ist reif für eine „gesunde Zukunft“, dies schließt rechtliche Perspektiven mit ein.

 

Die Referentin

Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil ist Juristin und Wissenschaftlerin mit besonderer Expertise im Bereich der Rechte nationaler Minderheiten in Europa im Kontext von Verfassungs-, Völker- und Europarecht. Sie absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und legte ihr Zweites Staatsexamen in Freiburg ab. Im Jahr 2002 wurde sie an der Universität Innsbruck zur Dr. jur. promoviert (summa cum laude). Über einen Zeitraum von 20 Jahren war Dr. Pfeil als Mitarbeiterin am Südtiroler Volksgruppen-Institut in Bozen tätig, davon 17 Jahre als stellvertretende Institutsleiterin.

Dr. Pfeil engagiert sich aktiv in der Verteidigung von Grundrechten und dem Schutz von Minderheitengruppen. Sie hält Vorträge, ist Autorin grundlegender Publikationen und war von 2017 bis 2023 deutsches Mitglied in einem Sachverständigenausschuss für die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen beim Europarat.
Aktuell liegt ihr Schwerpunkt auf den Auswirkungen der Coronamaßnahmen auf Menschenrechte (z.B. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit), Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, dies auch im Kontext der WHO-Pläne. Seit Januar 2026 ist sie sachverständiges Mitglied in der Enquete-Kommission „Corona-Aufarbeitung“ des Deutschen Bundestags.

Dr. Pfeil ist Mitglied im Beirat des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V., bei den Medizinern und Wissenschaftlern für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) e.V., bei den Freien Juristen und bei den Anwälten für Aufklärung (AfA).

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